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Revisionssicher Archivieren

Mit unserem DMS-System die notwendigen Voraussetzungen schaffen

Revisionssichere Archivierung mit GoBD-konformem System

Wer sich von Papier befreien möchte, kommt an einem revisionssicheren System nicht vorbei. Denn Revisionssicherheit ist Voraussetzung, um Dokumente nach dem Scannen vernichten zu dürfen. Unsere DMS-System bietet die hierfür passende, technische Grundlage. Es erfüllt alle Anforderungen gemäß den GoBD.
 
Auf dieser Seite erhalten Sie alle wichtigen Informationen zu revisionssicherer Archivierung. Erfahren Sie, wie wir und unser DMS-System Sie auf dem Weg dorthin unterstützen.

 

Was bedeutet eigentlich Revisionssicherheit?

Revisionssicherheit ist ein vom Gesetz nicht vorgesehener Begriff. Er bezieht sich auf die revisionssichere Archivierung für elektronische Archivsysteme und auf die Prüfbarkeit des eingesetzten Verfahrens der Aufbewahrung. Revisionssicher kann in diesem Zusammenhang auch als „vor einer Revision (Abänderung) geschützt“ angesehen werden.

Dabei sind nicht nur die eingesetzten technischen Komponenten von Bedeutung. Vielmehr geht es dabei um eine vollständige Bewertung der Lösung. Revisionssicherheit bezieht die sicheren Prozesse, die Organisation des Unternehmens, die ordnungsgemäße Nutzung, den sicheren Betrieb sowie den Nachweis einer Verfahrensdokumentation mit ein. Bei der Nutzung elektronischer Archivsysteme gibt es dabei für rechtliche Grundlagen zu beachten und die Kriterien revisionssicherer Archivierung zu erfüllen.

Revisionssicher Archivieren: Rechtliche Grundlagen

In Deutschland sind die Anforderungen an elektronische Archivsysteme zur revisionssicheren Archivierung im Handelsgesetzbuch, in der Abgabenordnung sowie in den Grundsätzen zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie Datenzugriff (kurz: GoBD) geregelt.

Handelsgesetzbuch
§ 239 HGB
§ 257 HGB

Im Handelsgesetzbuch sind die Anforderungen an die Führung der Handelsbücher sowie an die Aufbewahrung von Unterlagen inkl. der Aufbewahrungsfristen festegelegt.

Abgabenordnung
§ 146 AO
§ 147 AO

In der Abgabenordnung sind die Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen sowie für die Aufbewahrung von Unterlagen detailliert festgelegt.

GoBD
Neufassung
gültig seit 01.01.2020

In den GoBD sind Vorgaben aufgeführt, die Unternehmen zur IT-gestützten Buchführung befolgen müssen. Insbesondere die Bestimmungen zur Aufbewahrung digitaler Dokumente spielen dabei eine Rolle. Definiert sind in den GoBD die Art und Weise, wie aufbewahrungspflichtige und aufbewahrungswürdige Dokumente gespeichert werden müssen.

Die 10 Kriterien revionssicherer Archivierung

Aus den zuvor genannten Anforderungen und gesetzlichen Grundlagen lassen sich 10 Kriterien für revisionssichere, elektronische Archivierung ableiten.

1.) Schutz vor Veränderung/Verfälschung

Jedes Dokument muss übereinstimmend mit seinem Original sowie geschützt vor Veränderung archiviert werden.​

2.) Nachvollziehbarkeit

Jede Änderung an Dokumenten oder deren Eigenschaften müssen nachvollziehbar für alle Berechtigten protokolliert werden.

3.) Prüfbarkeit

Ein sachverständiger Dritter muss jederzeit in der Lage sein, das gesamte Verfahren zu prüfen – sowohl technisch als auch organisatorisch.

4.) Sicherung vor Verlust

Jedes Dokument muss auffindbar und reproduzierbar sein. Der Zeitrahmen hierfür muss angemessen und darf nicht zu lange sein.

5.) Ordnungsmäßigkeit

Jedes Dokument muss ordnungsgemäß entsprechend der Maßgaben rechtlicher und organisationsinterner Anforderungen archiviert werden.

6.) Vollständigkeit

Die Archivierung muss vollständig sein. Das bedeutet, kein Dokument darf verloren gehen. Weder auf dem Weg ins Archiv noch darin selbst.

7.) Sicherheit des Gesamtverfahrens

Die Archivierung eines jeden Dokuments muss frühestmöglich im Archivierungsverfahren erfolgen.

8.) Nutzung nur durch Berechtigte

Nur berechtigte Benutzer dürfen Zugriff auf das entsprechende Dokument haben.

9.) Einhaltung der Aufbewahrungsfristen

Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen sind einzuhalten. Kein Dokument darf vor Ablauf dieser Fristen gelöscht werden.

10.) Verfahrensdokumentation

Alle Kriterien bzw. Grundsätze müssen eingehalten sowie alle möglichen Änderungen an System oder Ablauf dokumentiert werden.

So hilft Ihnen unser DMS-System

Zusammen mit einer passenden Speicher- und Storagelösung (Server) bildet unser DMS-System die Grundlage, um revisionssicher zu archivieren. Darauf aufbauend lässt sich eine Verfahrensdokumentation erstellen, in der neben den Spezifikationen des Systems die Beschreibung zur technischen Umsetzung innerhalb des Betriebs, festgehalten wir. Darüber hinaus werden  alle mit der Archivierung verbundenen Prozesse und Kontrollmechanismen dokumentiert.

Auf technischer Seite lassen sich mit unserem DMS-System folgende Kriterien revisionssicherer Archivierung umsetzen:

Schutz vor Veränderung/Verfälschung

Im DMS-System werden alle Dokumente im Original abgelegt. Digitale Stempel, Vermerke und weitere Bearbeitungen können ausgeblendet werden. Die Versionsierung sorgt zusätzlich für mehr Schutz. Neue Versionen von Dokumenten ersetzen die alte Version nur für den ersten Aufruf. Es besteht jederzeit die Möglichkeit, das Original-Dokument wieder herzustellen.

Nachvollziehbarkeit

Änderungen an einem Dokument werden über die Protokollfunktion im DMS-System für jeden Benutzer nachvollziehbar, lückenlos und unveränderbar protokolliert.

Prüfbarkeit

Sachverständige Dritte sind mit einem DMS-System jederzeit in der Lage, das Archivierungsverfahren zu prüfen. Sind für die Prüfung Dokumente aus dem DMS erforderlich, lassen sich diese über Filter oder die Volltextsuche einfach aufrufen. Dies ermöglicht die Prüfung des technischen Verfahrens.

Sicherung vor Verlust

Die sichere und geschützte Ablage von Dokumenten und Daten wird über ein entsprechendes Storage- bzw. Serverkonzept gelöst. Das DMS-System unterstützt Sie dabei, diese in angemessener Zeit wiederzufinden. In wenigen Schritten haben Sie die benötigten Unterlagen zur Hand.

Nutzung nur durch Berechtigte

Über die Benutzer- und Rechteverwaltung im DMS-System wird klar definiert, wer auf welche Dokumente Zugriff hat. Unberechtigte erhalten  keine Möglichkeit, sich Dokumente anzuschauen oder zu bearbeiten.

Einhaltung der Aufbewahrungsfristen

Dokumente im DMS-System werden dauerhaft und sicher in elektronischer Form gespeichert. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen entscheiden Sie, was mit den Dokumenten passiert. Sie können Dokumente automatisch löschen lassen oder auf die mögliche Löschung hingewiesen werden.

Unser DMS-System - kann mehr als nur revisionssicher Archivieren

Ein modernes DMS-System ist nicht nur ein reines Archivierungssystem. Unser DMS-System bietet neben der geprüften Voraussetzungen für revisionsicheres Archivieren viele weitere Anwendungsmöglichkeiten und Vorteile

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